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Betriebliche Altersvorsorge


Die gesetzlichen Versorgungssysteme sind schon heute nicht mehr in der Lage die Rentenansprüche unserer Bevölkerung zu finanzieren. Die demographische Entwicklung macht deutlich, dass eine ausreichende Altersrente nur durch die Anstrengungen der Beschäftigten selbst erreicht werden kann. Der Gesetzgeber hat ihnen zu diesem Zweck in 2002 einen Anspruch auf Entgeltumwandlung zugestanden. Ein Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehaltes (maximal 4 % der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) und erspart sich damit die anteiligen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Diese zahlt er im Rentenbezug auf die bis dahin erwirtschaftete Rente (Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen weg). Der Arbeitgeber hat die Pflicht seine Beschäftigten ausreichend auf diese Möglichkeiten hinzuweisen, was bei Nichterfüllung zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen kann.

Wir beraten und konzipieren für Sie unternehmensindividuelle Lösungen und berücksichtigen dabei die Durchführungswege der Pensionszusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktversicherung. Hierzu gehören auch die Renovierung bestehender Versorgungswerke durch unser Kompetenzteam.